Die öffentlichen Verwaltungen sind dazu verpflichtet Verfahren zur Bewertung der Machbarkeit von Vorschlägen eines „Project Financing“-
Vorhabens aus privater Initiative, welche von Wirtschaftsteilnehmer präsentiert wurden (Art. 183, Abs. 15, GvD. 50/2016), mit dem Erlass von ausdrücklichen und begründeten Verwaltungsmaßnahmen (im Sinne des LG 241/1990), sowohl bei positiven als auch bei negativen Bewertungen abzuschließen. Dies ist die wichtigste Anweisung, welche ANAC aufgrund der Rechtsprechung, an die Vergabestellen mit einem allgemeinen Beschluss mitteilt.
Empfänger: EVV
Sektoren: Alle
Weitere Informationen: http://www.anticorruzione.it/portal/public/classic/Comunicazione/News/_news?id=17ff17fa0a7780424090b31a192e6954