Mieterhebung
Am 21. September 2012 ist im Amtsblatt unter – Serie Generale n. 221 del 21-9-2012, die Mitteilung des außerordentlichen Kommissars für die Rationalisierung der Spesen in Bezug auf den Erwerb von Güter und Dienstleistungen, veröffentlicht worden. Diese hat zum Gegenstand die „Erhebung der passiven Mieten zum Zwecke der Rationalisierung der öffentlichen Spesen“ und kann unter folgendem Link eingesehen werden: http://www.gazzettaufficiale.it/guridb/dispatcher?service=1&datagu=2012-09-21&task=dettaglio&numgu=221&redaz=12A09893&tmstp=1348467669763.
Die Verwaltungen und die Körperschaften, auf welche sich die oben genannte Mitteilung bezieht, müssen einen oder mehrere bereits schon in der Hompage der Aufsichtsbehörde eingeschriebenen Verfahrensverantwortlichen (RUP) ernennen, welche/r die Informationen in Bezug auf die entsprechenden Mieten an Dritte übermitteln. Die Übermittlung erfolgt über die Informatik-Infrastrukturen der Aufsichtsbehörde über öffentliche Verträge, verfügbar unter folgender Internetadresse: https://questionari.avcp.it/rilevazione-canoni-locazione.
Auch im Falle fehlender Daten in Bezug auf passive Mieten an Dritte, wird darauf hingewiesen, dass der Verfahrensverantwortlicher (RUP) angehalten wird, die notwendige Datenübermittlung zum Zwecke einer vollständigen und umfassenden Erhebung vorzunehmen.
Die Informationen der Erhebung müssen innerhalb 30 Tagen, ab der Veröffentlichung, im Amtsblatt mitgeteilt werden.
Beobachtungsstelle für öffentliche Verträge
Weitere Informationen: http://www.gazzettaufficiale.it/guridb/dispatcher?service=1&datagu=2012-09-21&task=dettaglio&numgu=221&redaz=12A09893&tmstp=1348467669763