Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass die digitalen Unterschriften aufgrund der Bestimmungen der Kommission Nr. 45/2009 und Nr. 69/2010 des CNIPA den neuen Algorithmus SHA256 anwenden müssen. Die Unterschriften welche mit dem vorherigen Algorithmus (SHA1) versehen wurden, sind nicht mehr überprüfbar, auch wenn die Bescheinigung noch nicht verfallen ist.
Alle Wirtschaftsteilnehmer werden angehalten den Stand der Aktualisierung der eigenen digitalen Unterschrift zu kontrollieren und falls notwendig eine Aktualisierung zu veranlassen.