Betreff: Leitlinien bezüglich der Überprüfung der Einhaltung der Schwelle laut Art. 177, Abs. 1 GvD 50/2016 für Konzessionsinhaber, welche die Konzessionen mittels nicht öffentlichen Verfahren erhalten haben
Sektoren: alle
Zielgruppe: einzige Verfahrensverantwortliche (RUP), die Konzessionsverfahren verwalten
Weitere Informationen: http://www.anticorruzione.it/portal/public/classic/AttivitaAutorita/ContrattiPubblici/LineeGuida/_Lineeguida11