18/05/2018 - Dekret des Ministers für Infrastruktur und Verkehr vom 7. März 2018, Nr. 49 – Leitlinien bezüglich der Ausübung des Amtes als Bauleiter/Bauleiterin und als Verantwortliche/r für die Vertragsausführung

Im Abschnitt Rechtsvorschriften sind die mit Ministerialdekret vom 7. März 2018, Nr. 49 genehmigten Leitlinien bezüglich der Ausübung des Amtes als Bauleiter/Bauleiterin und als Verantwortliche/r für die Vertragsausführung verfügbar.

Der Dekret tritt am 30. Mai 2018 im Kraft.

Weitere Informationen: https://www.bandi-altoadige.it/pleiade/?pagina=normativaGenerale&hmac=47bea6feb63667ddd6c768227cea7d95&locale=de_DE